2003 wurde Berghaus Reha- und Adaptionshilfen mit dem Fokus auf die autonome Nahrungsaufnahme und die Unabhängigkeit mit körperlichen Einschränkungen gegründet. Unsere Priorität ist es, Ihnen als Kund:innen, Angehörige, Mediziner:innen, Therapeut:innen und Sozialleistungsträger kompetent und beratend zur Seite zu stehen.
Wir begleiten Sie qualifiziert im gesamten Prozess der Hilfsmittelversorgung: Vom Erstkontakt, über die obligatorische Vor-Ort-Erprobung bis hin zur Auslieferung der Hilfsmittel stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Besonderes Augenmerk legen wir hierbei darauf, dass Sie im Versorgungsprozess von einem persönlichen Ansprechpartner begleitet werden. Wir stehen während des Versorgungsprozesses in engem Kontakt mit den beteiligten Personen, Institutionen, Kliniken, Ärzt:innen, Therapeut:innen, Krankenkassen und anderen Sozialleistungsträgern. So stellen wir einen qualifizierten und reibungslosen Versorgungsablauf sicher, bei dem Sie als Nutzer:in unserer Hilfsmittel immer im Mittelpunkt stehen. Wir versorgen und beraten bei all Ihren Anliegen bundesweit.
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Dieser Service steht Ihnen bundesweit zur Verfügung
Die Aufnahme von Nahrung (Essen und Trinken) ist ein unabdingbares Grundbedürfnis eines jeden Menschen.
Zum Einen dient die regelmäßige Aufnahme von Nahrung der Nährstoffaufnahme und der Gesunderhaltung des Körpers.
Zum Anderen stellt selbstständiges Essen einen elementaren Teil der sozialen und kulturellen Identität des Menschen dar. Essen dient der Integration in soziale Kreise und fördert die Interaktion mit anderen Personen.
Das Anreichen von Nahrung durch eine Assistenzperson stellt eine bedeutsame Einschränkung in der Qualität der Nahrungsaufnahme dar.
Viele Menschen mit körperlichen Behinderungen bzw. Mehrfachbehinderungen sind in ihrem Bewegungsablauf und -ausmaß massiv eingeschränkt.
Die Fähigkeit selbstbestimmt und selbstständig essen zu können ist für viele Menschen nicht mehr oder noch nie möglich gewesen.
Die Nahrungsaufnahme verläuft bisher unselbstständig.
Körperliche Behinderungen bzw. Mehrfachbehinderung sind so individuell wie der Mensch an sich.
Der Fokus aller Modelle der Ess- und Adaptionshilfen liegen im Ausgleich der Behinderung (§ 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V), der Selbstbestimmung und auch der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (§§1, 42, 47 SGB IX).
Es handelt sich daher ausschließlich immer um eine Hilfsmittelversorgung mit einer individuellen Anpassung an die Bedürfnisse und persönlichen Möglichkeiten der einzelnen Nutzer:innen mit entsprechendem Behinderungsbild zum Ausgleich der Behinderung.
Vor jeder Hilfsmittelversorgung ist für uns eine persönliche und ausführliche Vor-Ort-Erprobung und Beratung obligatorisch.
Die Hilfsmittel werden in jedem Versorgungsfall individuell angepasst und sind nicht pauschal austauschbar!
So garantieren wir eine optimale Adaption zum Ausgleich der Behinderung.
Der Einsatz unserer Hilfsmittel, insbesondere der Esshilfen „Neater Eater“, der Trinkhilfen „Neater Drinker“ und Armunterstützungssysteme ist bei vielfältigen Körperlichen- und/oder Mehrfachbehinderungen möglich.
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